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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab 12.August 2011
Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehenden
Allgemeinen Reisebedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen -
schriftlich (Email, Fax oder Briefpost) oder über Online-Dienste -
aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen
Allgemeinen Reisebedingungen einverstanden.
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zur Vermittlung von Flügen, Hotelaufenthalten oder einer
Pauschalreise erfolgt entweder schriftlich oder online. Nur
von dem Reiseveranstalter oder der Airline bestätigte Angaben sind
Vertragsbestandteil. SMART WINGS ist lediglich Vermittlerin der Leistungen.
2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung auf den Reisepreis
fällig. Die Höhe der Anzahlung entnehmen Sie bitte der Reiseausschreibung. Der Restbetrag
ist spätestens bis 61 Tage vor dem Reisetermin fällig
(Eingang SMART WINGS - Bankkonto). Verspätete Zahlungen können zur Folge
haben, dass bereits bestätigte Leistungen nicht mehr oder nur noch gegen
höhere Kosten verfügbar sind. Liegt
der Reiseantritt innerhalb einer Frist von 60 Tagen bis zum Reiseantritt,
ist der Reisepreis sofort und vollständig zur Zahlung fällig. Ausnahmen
entnehmen Sie bitte der Angebotsausschreibung. Ihren Reisepreis können Sie per
Überweisung oder Barzahlung begleichen. Kreditkarten und PayPal auf Anfrage.
Die Reiseunterlagen werden in der
Regel zwei Wochen vor Abflug ausgehändigt.
3. Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Reisebestätigung.
4. Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der
Rücktrittserklärung bei der Vermittlerin oder dem Reiseveranstalter. Die
Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt
hat der Veranstalter oder die Airline Anspruch auf eine angemessene
Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der
Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes, also der Buchung von
mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der
ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren
Leistungen als Reiseantrittsdatum. Aufgrund der Kurzfristigkeit des
Reisebeginns gelten für Rücktritt bzw. Umbuchung für Pauschalreisen in der Regel folgende
Gebühren (Ausnahmen sind der Reiseausschreibung zu entnehmen):
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises, 29 - 15 Tage vor
Reiseantritt 50 % des Reisepreises, 14 - 7 Tage vor Reiseantritt 85% des
Reisepreises, ab dem 6. Tag vor Reiseantritt bis 1 Tag vor Reiseantritt 95%
des Reisepreises.
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise (No Show) ist auf
jeden Fall der gesamte Reisepreis zu entrichten. Eventuell ersparte
Aufwendungen durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen werden
rückerstattet.
Bei Buchung von Nur-Flug werden folgende Gebühren
berechnet:
Bis 61 Tage vor Abflug oder vor Ticketausstellung ist
eine Stornierung gegen 30 Euro Gebühr pro Person möglich, ab 60 Tagen vor Abflug, bei Nichterscheinen ("No-Show") oder nach
Ausstellung der Tickets = 100 %
Ausnahmen entnehmen Sie bitte der jeweiligen
Ausschreibung der Airlines (bei den meisten Flug-Specials der Airlines sind
Flugtickets sofort und vollständig nach Bestätigung zu zahlen und sind nicht
stornierbar).
Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein
geringerer Schaden entstanden ist. Dieser Nachweis ist in jedem Falle
schriftlich mit den entsprechenden Dokumenten zu erbringen. In diesem Fall
erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
5. Flugleistungen
Bei separater Buchung von Flugleistungen handelt es sich um eine Vermittlung
im Auftrage der jeweiligen Fluggesellschaft. Eine etwaige vertragliche
und/oder gesetzliche Haftung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
Eine - auch kurzfristige - Änderung der Flugzeiten oder
ein Wechsel der Airline ist stets vorbehalten.
Bis zur Ausstellung der Flugtickets behalten sich die Airlines ausdrücklich
vor, Tarife zu ändern und Zuschläge zu erheben. Die Preisgestaltung und die
Durchführung der Flugleistungen ist ausschliesslich in der Verantwortung der
vertraglichen und ausführenden Luftfrachtführer (stets die Airline). SMART
WINGS ist stets lediglich Vermittlerin der Leistungen.
6. Gewährleistung/Abhilfe
Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte
unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen
bekannt gegebene Kontaktadresse, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für
Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung,
Schadenersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels
vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von 1 Monat nach vertraglich
vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz
direkt beim Reiseveranstalter oder der Airline ausdrücklich geltend machen.
Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender
Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall über die Reiseleitung
zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene
Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese
Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese
verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
7. Änderungen vor Ort
Sollten Sie Ihren Urlaubsplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte,
gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte
unverzüglich Ihre Reiseleitung oder setzen Sie sich mit der Ihnen bekannt
gegebenen Agentur in Verbindung, damit ggf. zumindest ein Teil des von Ihnen
für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden kann.
Bitte beachten Sie, dass in all diesen Fällen immer nur das von dem
Veranstalter erstattet werden kann, was durch die Nichtinanspruchnahme der
Leistungen von dem jeweiligen Leistungsträger nicht in Rechnung gestellt
wird.
8. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem geschlossenen Reisevertrag an Dritte
ist ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie
durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation bedingt sind. Der
Reiseveranstalter steht dafür ein, den Reisenden über diese Bestimmungen,
die ihm bekannt sind oder die ihm unter Anwendung der im Verkehr
erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Der Reisende
ist hierbei allerdings verpflichtet, ausdrücklich bekannt zugeben, wenn er
eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Der Reisende sollte
sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen
rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf
allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
Reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
10. Flugzeiten
Soweit Flugzeiten bekannt gegeben werden, steht dies unter dem Vorbehalt der
Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für Flugverspätungen und
Verzögerungen haftet alleine die Airline.
11. Anschlussflüge
Sollten Sie selbst oder über uns noch zusätzliche Anschlussflüge buchen, so
beachten Sie bitte bei den Flugzeiten der Anschlussflüge, dass es sich bei
den bei Buchung bekannt gegebenen Flugzeiten Ihrer Urlaubsreise nur um
unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch
kurzfristig geändert werden können. Bei Anschlussflügen nach der Rückkehr
aus Ihrem Urlaub denken Sie bitte daran, dass mit Flugverspätungen von
mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen
Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Wir empfehlen daher dringend, bei
der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu
berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen
jederzeit und kostenlos möglich sind.
12. Reiseversicherungen
Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich aus dem
Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus
gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
13. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig
sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen
Reisebedingungen.
14. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für Angelegenheiten, die SmartWings
betreffen, ist Frankfurt vereinbart. Abweichungen sind den AGBs des
Reiseveranstalters oder der Airline zu entnehmen.
Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
Die Vorschriften für
Fernabsatzverträge finden im Rahmen des Abschlusses von Reiseverträgen
gemäß $ 312 b Abs.3 Nr.6 BGB keine Anwendung. Bitte beachten Sie, dass
nach dem Gesetz über den Fernabsatz nach erfolger Buchung von Reisen
und Leistungen im Freizeitbereich kein Widerrufs- und Rücktrittsrecht
besteht. Dies ist bei allen Reisen und weiteren Reiseleistungen der
Fall.
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