SmartWings UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführer: Panwong Hirunchai

Hauptsitz: Rawai Phuket, 83130 Thailand / Verwaltung: Eifelstr.66a, 60529 Frankfurt, Tel. 069 - 4015 7996
Steuer-Nr: 04724349824 (Frankfurt/M.)  HRB 93740  USTID DE264279898

REISEPREIS-GARANTIE!

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Email: info@smart-wings.de

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab 12.August 2011 


Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen - schriftlich (Email, Fax oder Briefpost) oder über Online-Dienste - aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Reisebedingungen einverstanden.

1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zur Vermittlung von Flügen, Hotelaufenthalten oder einer Pauschalreise erfolgt entweder schriftlich oder online. Nur von dem Reiseveranstalter oder der Airline bestätigte Angaben sind Vertragsbestandteil. SMART WINGS ist lediglich Vermittlerin der Leistungen.

2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen

Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Die Höhe der Anzahlung entnehmen Sie bitte der Reiseausschreibung. Der Restbetrag ist spätestens bis 61 Tage vor dem Reisetermin fällig (Eingang SMART WINGS - Bankkonto). Verspätete Zahlungen können zur Folge haben, dass bereits bestätigte Leistungen nicht mehr oder nur noch gegen höhere Kosten verfügbar sind.  Liegt der Reiseantritt innerhalb einer Frist von 60 Tagen bis zum Reiseantritt, ist der Reisepreis sofort und vollständig zur Zahlung fällig. Ausnahmen entnehmen Sie bitte der Angebotsausschreibung. Ihren Reisepreis können Sie per Überweisung oder Barzahlung begleichen. Kreditkarten und PayPal auf Anfrage. Die Reiseunterlagen werden in der Regel zwei Wochen vor Abflug ausgehändigt.

3. Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

4. Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Vermittlerin oder dem Reiseveranstalter. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat der Veranstalter oder die Airline Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes, also der Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Aufgrund der Kurzfristigkeit des Reisebeginns gelten für Rücktritt bzw. Umbuchung für Pauschalreisen in der Regel folgende Gebühren (Ausnahmen sind der Reiseausschreibung zu entnehmen):
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises, 29 - 15 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, 14 - 7 Tage vor Reiseantritt 85% des Reisepreises, ab dem 6. Tag vor Reiseantritt bis 1 Tag vor Reiseantritt 95% des Reisepreises.
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise (No Show) ist auf jeden Fall der gesamte Reisepreis zu entrichten. Eventuell ersparte Aufwendungen durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen werden rückerstattet.

Bei Buchung von Nur-Flug werden folgende Gebühren berechnet:

Bis 61 Tage vor Abflug oder vor Ticketausstellung ist eine Stornierung gegen 30 Euro Gebühr pro Person möglich, ab 60 Tagen vor Abflug, bei Nichterscheinen ("No-Show") oder nach Ausstellung der Tickets = 100 %

Ausnahmen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung der Airlines (bei den meisten Flug-Specials der Airlines sind Flugtickets sofort und vollständig nach Bestätigung zu zahlen und sind nicht stornierbar).

Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Dieser Nachweis ist in jedem Falle schriftlich mit den entsprechenden Dokumenten zu erbringen. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

5. Flugleistungen
Bei separater Buchung von Flugleistungen handelt es sich um eine Vermittlung im Auftrage der jeweiligen Fluggesellschaft. Eine etwaige vertragliche und/oder gesetzliche Haftung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.

Eine - auch kurzfristige - Änderung der Flugzeiten oder ein Wechsel der Airline ist stets vorbehalten. Bis zur Ausstellung der Flugtickets behalten sich die Airlines ausdrücklich vor, Tarife zu ändern und Zuschläge zu erheben. Die Preisgestaltung und die Durchführung der Flugleistungen ist ausschliesslich in der Verantwortung der vertraglichen und ausführenden Luftfrachtführer (stets die Airline). SMART WINGS ist stets lediglich Vermittlerin der Leistungen.


6. Gewährleistung/Abhilfe
Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktadresse, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von 1 Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz direkt beim Reiseveranstalter oder der Airline ausdrücklich geltend machen. Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall über die Reiseleitung zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

7. Änderungen vor Ort
Sollten Sie Ihren Urlaubsplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Reiseleitung oder setzen Sie sich mit der Ihnen bekannt gegebenen Agentur in Verbindung, damit ggf. zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden kann. Bitte beachten Sie, dass in all diesen Fällen immer nur das von dem Veranstalter erstattet werden kann, was durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen von dem jeweiligen Leistungsträger nicht in Rechnung gestellt wird.

8. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem geschlossenen Reisevertrag an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation bedingt sind. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, den Reisenden über diese Bestimmungen, die ihm bekannt sind oder die ihm unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Der Reisende ist hierbei allerdings verpflichtet, ausdrücklich bekannt zugeben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, Reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

10. Flugzeiten
Soweit Flugzeiten bekannt gegeben werden, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet alleine die Airline.

11. Anschlussflüge
Sollten Sie selbst oder über uns noch zusätzliche Anschlussflüge buchen, so beachten Sie bitte bei den Flugzeiten der Anschlussflüge, dass es sich bei den bei Buchung bekannt gegebenen Flugzeiten Ihrer Urlaubsreise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können. Bei Anschlussflügen nach der Rückkehr aus Ihrem Urlaub denken Sie bitte daran, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Wir empfehlen daher dringend, bei der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.

12. Reiseversicherungen
Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

13. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.

14. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für Angelegenheiten, die SmartWings betreffen, ist Frankfurt vereinbart. Abweichungen sind den AGBs des Reiseveranstalters oder der Airline zu entnehmen.

Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

Die Vorschriften für Fernabsatzverträge finden im Rahmen des Abschlusses von Reiseverträgen gemäß $ 312 b Abs.3 Nr.6 BGB keine Anwendung. Bitte beachten Sie, dass nach dem Gesetz über den Fernabsatz nach erfolger Buchung von Reisen und Leistungen im Freizeitbereich kein Widerrufs- und Rücktrittsrecht besteht. Dies ist bei allen Reisen und weiteren Reiseleistungen der Fall.